03. Grundstückseigentümererklärung

ICARDO GebrauchtwagenManagementsystem für Autohändler, Versicherungen oder Leasinggesellschaften ist die professionelle Lösung zur Beschaffung, Verwaltung und Vermarktung von Fahrzeugen im Internet

3. Grundstückseigentümererklärung



3.1
infoServe kann den Abschluß des Vertrages davon abhängig machen, dass der Kunde infoServe eine Einverständniserklärung vorlegt, die von dem Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten abgegeben und unterzeichnet worden ist, dessen Grundstück durch die Einrichtung und/oder Erbringung der vertraglichen Leistung von infoServe betroffen wird (Grundstückseigentümererklärung).

3.2
Falls der Grundstückseigentümer nach Abschluß des Vertrages die Anbringung von Vorrichtungen versagt, die zur Errichtung des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind, kann infoServe vom Vertrag zurücktreten.

3.3
Soweit infoServe das Zustandekommen des Vertrages von der Grundstückseigentümererklärung abhängig gemacht hat, kann infoServe im Falle des Wechsels des Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten während der Laufzeit des Vertrages die Fortsetzung des Vertrages davon abhängig machen, dass eine entsprechende Grundstückseigentümererklärung des neuen Eigentümer vorliegt oder dass geeignete Vorkehrungen von Seiten des Kunden geschaffen werden, dass die ursprüngliche Grundstückseigentümererklärung auch den neuen Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten rechtlich bindet.

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