3. Grundstückseigentümererklärung
3.1
infoServe kann den Abschluß des Vertrages davon abhängig
machen, dass der Kunde infoServe eine Einverständniserklärung
vorlegt, die von dem Eigentümer oder sonstigen
dinglich Berechtigten abgegeben und unterzeichnet worden
ist, dessen Grundstück durch die Einrichtung und/oder
Erbringung der vertraglichen Leistung von infoServe betroffen
wird (Grundstückseigentümererklärung).
3.2
Falls der Grundstückseigentümer nach Abschluß des
Vertrages die Anbringung von Vorrichtungen versagt, die zur
Errichtung des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz
erforderlich sind, kann infoServe vom Vertrag
zurücktreten.
3.3
Soweit infoServe das Zustandekommen des Vertrages von der
Grundstückseigentümererklärung abhängig gemacht hat,
kann infoServe im Falle des Wechsels des Grundstückseigentümers
oder sonstigen dinglich Berechtigten während
der Laufzeit des Vertrages die Fortsetzung des Vertrages
davon abhängig machen, dass eine entsprechende
Grundstückseigentümererklärung des neuen Eigentümer
vorliegt oder dass geeignete Vorkehrungen von Seiten des
Kunden geschaffen werden, dass die ursprüngliche Grundstückseigentümererklärung auch den neuen
Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten rechtlich
bindet.
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