04. Leistungen der infoServe

ICARDO GebrauchtwagenManagementsystem für Autohändler, Versicherungen oder Leasinggesellschaften ist die professionelle Lösung zur Beschaffung, Verwaltung und Vermarktung von Fahrzeugen im Internet

4. Leistungen der infoServe



4.1 Allgemeine Bestimmungen:

4.1.1
Der Umfang der Leistungen sowie deren technischen Spezifikationen ergeben sich aus dem Einzelvertrag nebst Anlagen und/oder Auftragsbestätigung, der zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen und den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzenden besonderen Geschäftsbedingungen. Die Leistungsbeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

4.1.2
infoServe wird die Bereitstellungsbereitschaft der Leistung, sämtlicher zur Erbringung der Leistung notwendigen technischen Einrichtungen und die Verfügbarkeit weiterer darauf aufbauender Leistungen nach Abschluß aller Installations- und Einrichtungsarbeiten überprüfen. Der Kunde erhält eine schriftliche Mitteilung der Bereitsstellungsbereitschaft (z.B. Abnahmeprotokoll oder Übergabeprotokoll) und ist mit dieser Mitteilung berechtigt, die Leistung zu nutzen.

4.1.3
Die von infoServe dem Kunden leihweise überlassenen Geräte bleiben Eigentum von infoServe, sofern sie nicht durch gesonderten Kaufvertrag vom Kunden erworben und diesem auch übereignet worden sind. Soweit es aus technischen und/oder betrieblichen Gründen für infoServe notwendig erscheint, kann infoServe diese Einrichtungen jederzeit austauschen. Nach Beendigung des Vertrages wird infoServe die im Eigentum von infoServe beim Kunden stehenden Anlagen demontieren und wieder zurücknehmen. Soweit die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Anlagen/Geräte in den Räumen von infoServe sich befinden, steht dem Kunden nur ein Nutzungsrecht an diesen Geräten zu, soweit es sich nicht um Gegenstände des Kunden handelt.

4.1.4
Der Kunde verpflichtet sich, infoServe nach Beendigung des Vertrages den Abbau und die Abholung sämtlicher Service und Technikeinrichtungen sowie aller Anlagen von infoServe kurzfristig zu ermöglichen, soweit diese sich im Eigentum von infoServe und beim Kunden befinden.

4.1.5
Der Kunde darf keine Änderungen oder sonstigen Eingriffe, insbesondere zur Instandhaltung, an den ihm überlassenen Anlagen vornehmen. Arbeiten jeglicher Art an den Anlagen sind ausschließlich infoServe oder von infoServe beauftragten Dritten vorbehalten.

4.1.6
infoServe ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch einen Dritten wahrnehmen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Dritten und dem Kunden wird nicht begründet. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch infoServe.

4.1.7
infoServe und die von infoServe Beauftragten sind berechtigt, ihre Leistung, wie z.B. eine Verbindung zu unterbrechen oder in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.

4.1.8
infoServe wird den Kunden in jedem Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder –beschränkung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder –beschränkung unterrichten.

4.1.9
Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat der Kunde dies infoServe schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt, wird infoServe den Kunden darüber hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder –beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder –beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

4.1.10
Soweit infoServe Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

4.1.11
infoServe erbringt ihre Leistung auf der Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen technischen Standards, welcher sich aus der dem Vertragsschluß zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung der infoServe ergibt. infoServe ist daher nicht zur Anpassung seines Leistungsumfanges an technischen Neuerungen verpflichtet, es sei denn der Kunde wünscht dies und infoServe nimmt einen entsprechenden Antrag des Kunden an. Darüber hinaus behält sich infoServe das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie Änderungen der Technik oder der Systeme vorzunehmen, die bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen erforderlich machen können, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

4.1.12
Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege oder Hardware- bzw. Software-
Erweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter benötigt, insbesondere Stromlieferungen, gelten diese als Vorleistungen.

4.1.13
Die Leistungspflicht von infoServe gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit infoServe mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von infoServe beruht.

4.2 Besondere Bestimmungen für die Sprachkommunikationsdienstleistungen :

4.2.1
infoServe wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von infoServe dem Kunden einen allgemeinen, d.h. für jeden möglichen Nutzer bereitgestellten Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen. Der Kunde kann den Netzzugang zum Anschluss von Telefon-, Telefax-, Datenübertragungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen nutzen, sofern diese den gesetzlichen und den verordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit Hilfe solcher Endeinrichtungen kann der Kunde Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu
anderen Anschlüssen herstellen.

4.2.2
Sofern der Kunde bei Vertragsabschluß nicht über eine Teilnehmerrufnummer für den seitens der infoServe zur Verfügung zu stellenden Anschluss verfügt oder eine bestehende Teilnehmerrufnummer nicht beibehalten will, teilt infoServe dem Kunden schriftlich eine Teilnehmerrufnummer zu.

4.2.3
infoServe wird auf Wunsch des Kunden seine notwendigen Daten, (Rufnummer, Name, Vorname, Anschrift) unentgeltlich an einen Herausgeber eines allgemein zugänglichen Telefonverzeichnisses zwecks Aufnahme in ein solches Telefonverzeichnis weiterleiten. Das vorstehende gilt entsprechend, soweit der Kunde die Aufnahme seiner notwendigen Daten in ein Verzeichnis für Auskunftsdienste wünscht. Der Kunde hat das Recht, einen Eintrag in einem Telefonverzeichnis sowie in einem Verzeichnis für Auskunftsdienste prüfen, berichtigen und wieder streichen zu lassen. Der Kunde kann ferner innerhalb der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die entgeltliche Eintragung eines Mitbenutzers des Netzzugangs in einem Telefonverzeichnis sowie in einem Verzeichnis für Auskunftsdienste verlangen. Für Eintragungen, die über den Standardeintrag hinausgehen, fallen zusätzliche Kosten an. infoServe haftet nicht für fehlerhafte oder fehlende Eintragung, es sei denn, infoServe kann ein Verschulden nachgewiesen werden.

4.3 Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen

4.3.1
infoServe stellt dem Kunden einen Zugang zum Internet über einen Zugangsknoten zur Verfügung. Die Leistung umfasst die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Schnittstelle zum Internet für den Kunden zur Übermittlung von Daten aus dem bzw. in das Internet. Für die Erreichbarkeit bestimmter Zielnetze ist infoServe nicht verantwortlich, da nur die ordnungsgemäße Versendung der Daten in das Internet und der Empfang der für den Kunden eingehenden Daten geschuldet ist und technisch erbracht werden kann. Der Zugang gilt mit Leistungsbereitstellung als freigeschaltet.

4.3.2
Unter einer dem Kunden von infoServe angegebenen Rufnummer kann dieser sich durch eine Telefonverbindung, die vom Kunden aufzubauen ist, in die Einwahlknoten der infoServe einwählen. Nach Maßgabe des Auftragsformulars erhält der Kunde einen dezidierten Zugang zum Internet-Backbone von infoServe gemäß der vereinbarten Bandbreite und Anschlussdetails.

4.3.3
infoServe weist den Kunden darauf hin, dass der infoServe- Teilnehmernetzanschluss nicht die Einwahl sämtlicher Onlinedienste-Rufnummern und geschlossener Benutzergruppen (Closed-User Groups) unterstützt.

4.3.4
Sofern infoServe dem Kunden eine Zugangssoftware zur Verfügung stellt, dient diese nur der Nutzung in unveränderter Form auf einem Computer. Mit der Nutzung erklärt sich der Kunde automatisch mit den Lizenzbedingungen des Softwareherstellers einverstanden.


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