4.1 Allgemeine Bestimmungen:
4.1.1
Der Umfang der Leistungen sowie deren technischen
Spezifikationen ergeben sich aus dem Einzelvertrag nebst
Anlagen und/oder Auftragsbestätigung, der
zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen und den
vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
ergänzenden besonderen Geschäftsbedingungen. Die
Leistungsbeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des
Vertrages.
4.1.2
infoServe wird die Bereitstellungsbereitschaft der Leistung,
sämtlicher zur Erbringung der Leistung notwendigen
technischen Einrichtungen und die Verfügbarkeit weiterer
darauf aufbauender Leistungen nach Abschluß aller
Installations- und Einrichtungsarbeiten überprüfen. Der Kunde
erhält eine schriftliche Mitteilung der Bereitsstellungsbereitschaft
(z.B. Abnahmeprotokoll oder Übergabeprotokoll)
und ist mit dieser Mitteilung berechtigt, die Leistung zu nutzen.
4.1.3
Die von infoServe dem Kunden leihweise überlassenen
Geräte bleiben Eigentum von infoServe, sofern sie nicht durch
gesonderten Kaufvertrag vom Kunden erworben und diesem
auch übereignet worden sind. Soweit es aus technischen
und/oder betrieblichen Gründen für infoServe notwendig
erscheint, kann infoServe diese Einrichtungen jederzeit
austauschen. Nach Beendigung des Vertrages wird infoServe
die im Eigentum von infoServe beim Kunden stehenden
Anlagen demontieren und wieder zurücknehmen. Soweit die
zur Erbringung der Leistung erforderlichen Anlagen/Geräte in
den Räumen von infoServe sich befinden, steht dem Kunden
nur ein Nutzungsrecht an diesen Geräten zu, soweit es sich
nicht um Gegenstände des Kunden handelt.
4.1.4
Der Kunde verpflichtet sich, infoServe nach Beendigung des
Vertrages den Abbau und die Abholung sämtlicher Service und
Technikeinrichtungen sowie aller Anlagen von infoServe
kurzfristig zu ermöglichen, soweit diese sich im Eigentum von
infoServe und beim Kunden befinden.
4.1.5
Der Kunde darf keine Änderungen oder sonstigen Eingriffe,
insbesondere zur Instandhaltung, an den ihm überlassenen
Anlagen vornehmen. Arbeiten jeglicher Art an den Anlagen
sind ausschließlich infoServe oder von infoServe beauftragten
Dritten vorbehalten.
4.1.6
infoServe ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen
vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch
einen Dritten wahrnehmen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis
zwischen den Dritten und dem Kunden wird nicht begründet.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch infoServe.
4.1.7
infoServe und die von infoServe Beauftragten sind berechtigt,
ihre Leistung, wie z.B. eine Verbindung zu unterbrechen oder
in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger
Weise zeitweise teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des
Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der
Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur
Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger
Arbeiten erforderlich ist.
4.1.8
infoServe wird den Kunden in jedem Falle einer längeren,
vorübergehenden Leistungseinstellung oder –beschränkung
in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der
Leistungseinstellung oder –beschränkung unterrichten.
4.1.9
Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der
vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen
Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung
angewiesen und hat der Kunde dies infoServe schriftlich unter
Angabe von Gründen mitgeteilt, wird infoServe den Kunden
darüber hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung
oder –beschränkung und deren Beginn im Vorhinein
unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die
Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor
Beginn der Leistungseinstellung oder –beschränkung nicht
möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits
eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
4.1.10
Soweit infoServe Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt,
können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt
werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
4.1.11
infoServe erbringt ihre Leistung auf der Grundlage des zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen technischen Standards,
welcher sich aus der dem Vertragsschluß zugrundeliegenden
Leistungsbeschreibung der infoServe ergibt. infoServe ist daher
nicht zur Anpassung seines Leistungsumfanges an technischen
Neuerungen verpflichtet, es sei denn der Kunde wünscht dies
und infoServe nimmt einen entsprechenden Antrag des Kunden
an. Darüber hinaus behält sich infoServe das Recht vor,
Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie Änderungen der
Technik oder der Systeme vorzunehmen, die bauliche
Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen
erforderlich machen können, sofern dies für den Kunden
zumutbar ist.
4.1.12
Werden bei der Installation oder Erweiterung von
Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege oder Hardware- bzw. Software-
Erweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter
benötigt, insbesondere Stromlieferungen, gelten diese als
Vorleistungen.
4.1.13
Die Leistungspflicht von infoServe gilt vorbehaltlich richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit
infoServe mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige
oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von
infoServe beruht.
4.2 Besondere Bestimmungen für die
Sprachkommunikationsdienstleistungen :
4.2.1
infoServe wird im Rahmen der technischen und betrieblichen
Möglichkeiten von infoServe dem Kunden einen allgemeinen,
d.h. für jeden möglichen Nutzer bereitgestellten Netzzugang zu
einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung
stellen. Der Kunde kann den Netzzugang zum Anschluss von
Telefon-, Telefax-, Datenübertragungs- und sonstigen
bestimmungsgemäßen Telekommunikationseinrichtungen
nutzen, sofern diese den gesetzlichen und den
verordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Mit Hilfe
solcher Endeinrichtungen kann der Kunde
Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu
anderen Anschlüssen herstellen.
4.2.2
Sofern der Kunde bei Vertragsabschluß nicht über eine
Teilnehmerrufnummer für den seitens der infoServe zur
Verfügung zu stellenden Anschluss verfügt oder eine
bestehende Teilnehmerrufnummer nicht beibehalten will, teilt
infoServe dem Kunden schriftlich eine Teilnehmerrufnummer zu.
4.2.3
infoServe wird auf Wunsch des Kunden seine notwendigen
Daten, (Rufnummer, Name, Vorname, Anschrift) unentgeltlich
an einen Herausgeber eines allgemein zugänglichen
Telefonverzeichnisses zwecks Aufnahme in ein solches
Telefonverzeichnis weiterleiten. Das vorstehende gilt
entsprechend, soweit der Kunde die Aufnahme seiner
notwendigen Daten in ein Verzeichnis für Auskunftsdienste
wünscht. Der Kunde hat das Recht, einen Eintrag in einem
Telefonverzeichnis sowie in einem Verzeichnis für
Auskunftsdienste prüfen, berichtigen und wieder streichen zu
lassen. Der Kunde kann ferner innerhalb der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen die entgeltliche
Eintragung eines Mitbenutzers des Netzzugangs in einem
Telefonverzeichnis sowie in einem Verzeichnis für
Auskunftsdienste verlangen. Für Eintragungen, die über den
Standardeintrag hinausgehen, fallen zusätzliche Kosten an.
infoServe haftet nicht für fehlerhafte oder fehlende Eintragung,
es sei denn, infoServe kann ein Verschulden nachgewiesen
werden.
4.3 Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen
4.3.1
infoServe stellt dem Kunden einen Zugang zum Internet über
einen Zugangsknoten zur Verfügung. Die Leistung umfasst die
Bereitstellung einer funktionstüchtigen Schnittstelle zum Internet
für den Kunden zur Übermittlung von Daten aus dem bzw. in das
Internet. Für die Erreichbarkeit bestimmter Zielnetze ist infoServe
nicht verantwortlich, da nur die ordnungsgemäße Versendung
der Daten in das Internet und der Empfang der für den Kunden
eingehenden Daten geschuldet ist und technisch erbracht
werden kann. Der Zugang gilt mit Leistungsbereitstellung als
freigeschaltet.
4.3.2
Unter einer dem Kunden von infoServe angegebenen
Rufnummer kann dieser sich durch eine Telefonverbindung, die
vom Kunden aufzubauen ist, in die Einwahlknoten der infoServe
einwählen. Nach Maßgabe des Auftragsformulars erhält der
Kunde einen dezidierten Zugang zum Internet-Backbone von
infoServe gemäß der vereinbarten Bandbreite und
Anschlussdetails.
4.3.3
infoServe weist den Kunden darauf hin, dass der infoServe-
Teilnehmernetzanschluss nicht die Einwahl sämtlicher
Onlinedienste-Rufnummern und geschlossener Benutzergruppen
(Closed-User Groups) unterstützt.
4.3.4
Sofern infoServe dem Kunden eine Zugangssoftware zur
Verfügung stellt, dient diese nur der Nutzung in unveränderter
Form auf einem Computer. Mit der Nutzung erklärt sich der
Kunde automatisch mit den Lizenzbedingungen des
Softwareherstellers einverstanden.