5.1 Allgemeine Pflichten
5.1.1
Der Kunde stellt die für die Erbringung der Leistungen durch
infoServe erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Insbesondere wird der Kunde infoServe über bereits vorhandene
technische oder sonstige Einrichtungen, Versorgungsleistungen,
Gegenstände und Substanzen (z.B. Wasser-, Elektro- und
Gasleitungen oder Asbest), unterrichten, die bei der Installation
von Anlagen beschädigt werden oder die mit der Installation
beauftragten Personen gefährden oder verletzen könnten. Der
Kunde wird infoServe von etwaigen nachträglichen Änderungen dieser Informationen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Der Kunde stellt infoServe von Ansprüchen Dritter frei, die
auf der Verletzung dieser Informationspflichten beruhen. Sollten
für Arbeiten an den Anlagen spezielle Schutzeinrichtungen oder
Sachmittel aufgrund betrieblicher Besonderheiten beim Kunden
erforderlich sein, so wird der Kunde diese unentgeltlich zur
Verfügung stellen.
5.1.2
Soweit für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
das Einholen von Genehmigungen, Erlaubnissen u.s.w der Grundstücksinhaber/Baugenehmigungsbehörde und anderen
erforderlich ist, ist dies eine Hauptpflicht des Kunden. Auch ist
der Kunde verpflichtet, die für die Installation und den Betrieb
der den Vertragszwecken dienenden technischen
Einrichtungen der infoServe unentgeltlich und rechtzeitig eigene
notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume bzw.
Grundstücke sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung zu
stellen und diese für die Dauer des Vertrages im
funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Dem Kunden ist bekannt, dass durch die nicht rechtzeitige
Erfüllung dieser Hauptpflicht des Kunden infoServe die
Leistungsbereitstellung bzw. die Erbringung ihrer vertraglichen
Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Für diesen Fall ist
jedoch infoServe unbeschadet der Rechte aus Verzug
berechtigt, nach Ziffer 7.2 zu verfahren und dem Kunden
folglich die monatlich zu zahlenden nut-zungsunabhängigen
Vergütungen in Rechnung zu stellen.
5.1.3
Soweit sich die Anlagen bei infoServe befinden, verpflichtet sich
der Kunde, bei Beendigung des Vertrages auf seine Kosten die
gesamte dem Kunden gehörende Gerätetechnik unverzüglich
zu entfernen. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, diese Kosten
zu tragen, die dadurch entstehen, dass die genutzten Teile /
Flächen wieder in den Zustand versetzt werden, in dem sie sich
vor Vertragsbeginn befanden.
5.1.4
Der Kunde darf keine Änderungen oder sonstigen Eingriffe,
insbesondere zur Instandhaltung, an den ihm überlassenen
Anlagen vornehmen. Arbeiten jeglicher Art an den Anlagen
sind ausschließlich infoServe oder von infoServe beauftragten
Dritten vorbehalten.
5.1.5
Der Kunde wird zur Sicherung der von ihm gewonnenen
Programme und Daten im Rahmen des technisch Möglichen
täglich Sicherungsmaßnahmen, insbesondere ein tägliches
Back Up-Verfahren, durchführen. Zudem wird der Kunde, soweit
mehrere Benutzer berechtigt sind die dem Kunden zur
Verfügung gestellte Leistung zu nutzen, den jeweiligen Benutzer
fachgerecht in die Daten und Programme einweisen.
5.1.6
Der Kunde darf im Rahmen dieses Vertrages keine
Endeinrichtung verwenden, deren Verwendung in öffentlichen
Netzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.
Verstößt der Kunde hiergegen, ist der Kunde infoServe
gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
5.1.7
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von infoServe im Rahmen
ihrer Leistungserbringung dem Kunden überlassenen Systeme
oder Leistungen an Dritte ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von infoServe zu vermieten.
5.1.8
Der Kunde verpflichtet sich, Dienste i.S.d. TDG oder MDStV, die
er zur Nutzung bereithält oder deren Zugang zur Nutzung
vermittelt, gemäß § 6 TDG bzw § 6 MDStV mit einer
Anbieterkennzeichnung zu versehen.
5.1.9
Ferner verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:
- jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung
(Vertragsdaten) und grundlegende Änderungen der
finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung oder
Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unverzüglich anzuzeigen
oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zulassen, soweit
dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
- alle für die Nutzung der von infoServe zu erbringenden
Internetdienstleistungen relevanten gesetzlichen
behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere nur
Einrichtungen und Geräte zu verwenden, die den
einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) entsprechen.
- infoServe die für den Betrieb und die Installation der Übertragungswege dienenden technischen Einrichtungen,
soweit notwendig, unentgeltlich und rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen, insbesondere geeignete
Aufstellungsräume, eigene notwendige Einrichtungen,
geeignete Leitungswege, sowie Elektrizität und Erdung und
diese für die Dauer des Vertrages in einem funktionsfähigen
und ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
- infoServe neue Anwendungen oder Veränderungen
bestehender Anwendungen, die Auswirkungen auf die
Leistungserbringung haben, rechtzeitig mitzuteilen.
- den Mitarbeitern von infoServe bzw. deren Erfüllungsgehilfen
in einer Weise Zugang zu den von infoServe installierten
Kundenanschlüssen zu ermöglichen, die es infoServe erlaubt,
ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kunde wird
infoServe bzw. von infoServe beauftragten Dritten dieses
Zugangsrecht auch nach Beendigung dieses Vertrages,
gleich aus welchem Rechtsgrund, zum Zwecke des Abbaus
und Abtransportes der Anlagen gewähren.
- ein Kundenkennwort, ein Passwort oder eine persönliche
Identifikationsnummer (PIN), soweit von infoServe erteilt,
geheim zuhalten und unverzüglich zu ändern oder durch
infoServe ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung
hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt
haben.
- über die von infoServe eröffneten Telekommunikationswege
keine sitten- und/oder gesetzwidrigen Inhalte zu verbreiten
oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der
Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch von
seinen Erfüllungs- und Verrechnungsgehilfen eingehalten
werden.
5.2 Besondere Pflichten und Obliegenheiten für
Sprachkommunikationsdienstleistungen
5.2.1
Soweit dem Kunden ein Festnetzanschluß zur Verfügung gestellt
wird, darf er diesen Anschluß zur Übermittlung von Sprache
und/oder Daten nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe
der Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung
benutzen.
5.2.2
Der Kunde wird den Anschluß nicht mißbräuchlich nutzen,
insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die dritte bedroht
oder belästigt werden.
5.2.3
Der Kunde hat den Anschluß vor Beeinflussung durch elektrische
Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren.
5.2.4
Bei Umschaltung eines Teilnehmeranschlusses stellt der Kunde
sicher, dass der Zugang zum Hausanschluß am vereinbarten
Termin gewährleistet wird. Ist ein Zugang zum Hausanschluß am
vereinbarten Termin nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet,
infoServe den hierdurch entstandenen Schaden zu erstatten.
5.3 Besondere Pflichten bei Internetdienstleistungen
5.3.1
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die
Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch missbräuchliche übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde,
- selbst keine Portscans zu fahren und Dritten gegenüber
Portscanning ausdrücklich zu untersagen. Sollten Dritte
Portscanning dennoch durchführen, verpflichtet sich der
Kunde, den Dienst gegenüber Dritten zu sperren. Dem
Kunden ist bekannt, dass Portscans Netzausfälle verursachen
und somit unter keinen Umständen durchgeführt werden
dürfen.
- keine Kettenbriefe („junk mail“) oder ähnliches zu erstellen
und/oder weiterzuleiten,
- unter Beachtung der nationalen und internationalen
Urheberrechte das Internet zu nutzen,
- den Austausch von Emails nicht missbräuchlich für den
unaufgeforderten Versand von Emails an Dritte zu
Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von
Newsgroup-Nachrichten an Newsgroups zu Werbezwecken
(News-Spamming) zu nutzen.
5.3.2
Der Kunde haftet infoServe für Schäden, die durch Verstöße
gegen eines sich aus den oben genannten Ziffern ergebenden
Pflichten entstehen und stellt infoServe von diesbezüglichen
Ansprüche Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht
zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt ein Nachweis, dass er den
Verstoß nicht zu vertreten hat. infoServe ist berechtigt, den
Zugang zu einem Angebot, dass einen rechts- oder
sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne Ankündigung zu
sperren.
5.3.3
Der Kunde wird den möglichen Austausch von E-Mail nicht
missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von E-Mail an
Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand
von Newsgroup-Nachrichten an Newsgroup zu Werbezwecken
(News-Spamming) nutzen. Sollte er dies dennoch tun, ist
infoServe aufgrund der TKV verpflichtet, den Kunden zu sperren.
5.3.4
Der Kunde verpflichte sich, im Rahmen seiner Nutzung keine
Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt
abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu peichern, zugänglich zu
machen (z.B. durch seine Homepage), zu übermitteln, zu
verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder
Verbindungen zu solchen Seiten herzustellen. Dies gilt
insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130 a)
und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen
oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184
pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder geeignet
sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder
in ihrem Wohl beeinträchtigen sowie das Ansehen der infoServe
zu schädigen.
5.3.5
Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen
treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere
Kinder und Jugendliche über den Dienst Kenntnis von Inhalten
im Sinne des letzten Absatzes von obiger Ziffer erlangen.
5.3.6
Der Kunde verpflichtet sich, infoServe von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung
oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen
Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen
Streitigkeiten ergeben.
5.3.7
Der Kunde verpflichtet sich, infoServe von Ansprüchen Dritter
freizustellen, soweit infoServe durch Dritte wegen eines
Verstoßes der vom Kunden auf dem bereitgestellten
Speicherplatz oder dem bei infoServe untergebrachten
kundeneigenen Server hinterlegten Informationen gegen
gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder
soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen von infoServe
gesetzeswidrig benutzt oder eine solche Benutzung durch Dritte
zulässt.
5.3.8
Es obliegt dem Kunden gegen alle Arten von Datenverlust,Übermittlungsfehlern und Betriebstörungen
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen
5.3.9
Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet ein Missbrauch durch
andere Nutzer möglich ist und Viren oder andere Daten
verwendet werden können, die das Computersystem des
Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten gefährden können.
Die Leistungen der infoServe entbinden den Kunden nicht von
seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten
Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von
regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine
Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die regelmäßige
Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von
Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.
5.3.10
Bei der Inanspruchnahme von Warenangeboten oder
Dienstleistungen kommen Vertragsverhältnsse direkt zwischen
dem Kunden und den Anbietern solcher Waren oder
Dienstleistungen ohne Beteiligung der infoServe zu stande.
Etwaige Ansprüche des Kunden aus solchen
Vertragsverhältnissen richten sich ausschließlich gegen den
Anbieter der Waren oder Dienstleistungen.
5.4 Besondere Pflichten bei Server Homing
5.4.1
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in die von infoServe zur
Verfügung gestellten Technikräume / Schränke eingebrachten
Geräte ausreichend zu versichern, so dass auch infoServe,
Mitarbeiter von infoServe und Erfüllungsgehilfen sowie Dritte
innerhalb des Gebäudes von diesem Versicherungsschutz
ausreichend mitumfasst sind.
5.4.2
Für den Fall der Beeinträchtigung bzw. der Gefahr der
Beeinträchtigung von anderen Geräten von infoServe oder von
anderen Kunden oder der Beeinträchtigung oder der Gefahr
der Beeinträchtigung des Betriebs dieser Geräte bzw. der
gesamten Betriebssicherheit, verpflichtet sich der Kunde zu
Maßnahmen, die den Betrieb der von der Einwirkung bzw.
vermeintlichen Einwirkung betroffenen Geräte umgehend
sicherstellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung trotz
angemessener Fristsetzung nicht nach, ist infoServe berechtigt,
die sofortige Abschaltung der störenden oder der
vermeintlichen störenden Geräte durchzusetzen bzw.
durchzuführen. Für diesen Ausfall kann der Kunde keinen Ersatz
von infoServe verlangen, soweit im Zeitpunkt der Entscheidung
durch infoServe Maßnahmen durchzuführen, sich aufgedrängt
hat (ex-ante-Betrachtung), dass die Störungsquelle mit den vom
Kunden eingebrachten Geräten im Zusammenhang steht.