05. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

ICARDO GebrauchtwagenManagementsystem für Autohändler, Versicherungen oder Leasinggesellschaften ist die professionelle Lösung zur Beschaffung, Verwaltung und Vermarktung von Fahrzeugen im Internet

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden



5.1 Allgemeine Pflichten

5.1.1
Der Kunde stellt die für die Erbringung der Leistungen durch infoServe erforderlichen Informationen zur Verfügung. Insbesondere wird der Kunde infoServe über bereits vorhandene technische oder sonstige Einrichtungen, Versorgungsleistungen, Gegenstände und Substanzen (z.B. Wasser-, Elektro- und Gasleitungen oder Asbest), unterrichten, die bei der Installation von Anlagen beschädigt werden oder die mit der Installation beauftragten Personen gefährden oder verletzen könnten. Der Kunde wird infoServe von etwaigen nachträglichen Änderungen dieser Informationen unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde stellt infoServe von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Informationspflichten beruhen. Sollten für Arbeiten an den Anlagen spezielle Schutzeinrichtungen oder Sachmittel aufgrund betrieblicher Besonderheiten beim Kunden erforderlich sein, so wird der Kunde diese unentgeltlich zur Verfügung stellen.

5.1.2
Soweit für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung das Einholen von Genehmigungen, Erlaubnissen u.s.w der Grundstücksinhaber/Baugenehmigungsbehörde und anderen erforderlich ist, ist dies eine Hauptpflicht des Kunden. Auch ist der Kunde verpflichtet, die für die Installation und den Betrieb der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen der infoServe unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume bzw. Grundstücke sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung zu stellen und diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dem Kunden ist bekannt, dass durch die nicht rechtzeitige Erfüllung dieser Hauptpflicht des Kunden infoServe die Leistungsbereitstellung bzw. die Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Für diesen Fall ist jedoch infoServe unbeschadet der Rechte aus Verzug berechtigt, nach Ziffer 7.2 zu verfahren und dem Kunden folglich die monatlich zu zahlenden nut-zungsunabhängigen Vergütungen in Rechnung zu stellen.

5.1.3
Soweit sich die Anlagen bei infoServe befinden, verpflichtet sich der Kunde, bei Beendigung des Vertrages auf seine Kosten die gesamte dem Kunden gehörende Gerätetechnik unverzüglich zu entfernen. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, diese Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die genutzten Teile / Flächen wieder in den Zustand versetzt werden, in dem sie sich vor Vertragsbeginn befanden.

5.1.4
Der Kunde darf keine Änderungen oder sonstigen Eingriffe, insbesondere zur Instandhaltung, an den ihm überlassenen Anlagen vornehmen. Arbeiten jeglicher Art an den Anlagen sind ausschließlich infoServe oder von infoServe beauftragten Dritten vorbehalten.

5.1.5
Der Kunde wird zur Sicherung der von ihm gewonnenen Programme und Daten im Rahmen des technisch Möglichen täglich Sicherungsmaßnahmen, insbesondere ein tägliches Back Up-Verfahren, durchführen. Zudem wird der Kunde, soweit mehrere Benutzer berechtigt sind die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung zu nutzen, den jeweiligen Benutzer fachgerecht in die Daten und Programme einweisen.

5.1.6
Der Kunde darf im Rahmen dieses Vertrages keine Endeinrichtung verwenden, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist. Verstößt der Kunde hiergegen, ist der Kunde infoServe gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

5.1.7
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von infoServe im Rahmen ihrer Leistungserbringung dem Kunden überlassenen Systeme oder Leistungen an Dritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von infoServe zu vermieten.

5.1.8
Der Kunde verpflichtet sich, Dienste i.S.d. TDG oder MDStV, die er zur Nutzung bereithält oder deren Zugang zur Nutzung vermittelt, gemäß § 6 TDG bzw § 6 MDStV mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen.

5.1.9
Ferner verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:
- jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung (Vertragsdaten) und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zulassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
- alle für die Nutzung der von infoServe zu erbringenden Internetdienstleistungen relevanten gesetzlichen behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere nur Einrichtungen und Geräte zu verwenden, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) entsprechen.
- infoServe die für den Betrieb und die Installation der Übertragungswege dienenden technischen Einrichtungen, soweit notwendig, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere geeignete Aufstellungsräume, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Leitungswege, sowie Elektrizität und Erdung und diese für die Dauer des Vertrages in einem funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
- infoServe neue Anwendungen oder Veränderungen bestehender Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben, rechtzeitig mitzuteilen.
- den Mitarbeitern von infoServe bzw. deren Erfüllungsgehilfen in einer Weise Zugang zu den von infoServe installierten Kundenanschlüssen zu ermöglichen, die es infoServe erlaubt, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kunde wird infoServe bzw. von infoServe beauftragten Dritten dieses Zugangsrecht auch nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, zum Zwecke des Abbaus und Abtransportes der Anlagen gewähren.
- ein Kundenkennwort, ein Passwort oder eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), soweit von infoServe erteilt, geheim zuhalten und unverzüglich zu ändern oder durch infoServe ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
- über die von infoServe eröffneten Telekommunikationswege keine sitten- und/oder gesetzwidrigen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und Verrechnungsgehilfen eingehalten werden.

5.2 Besondere Pflichten und Obliegenheiten für Sprachkommunikationsdienstleistungen

5.2.1
Soweit dem Kunden ein Festnetzanschluß zur Verfügung gestellt wird, darf er diesen Anschluß zur Übermittlung von Sprache und/oder Daten nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.

5.2.2
Der Kunde wird den Anschluß nicht mißbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, durch die dritte bedroht oder belästigt werden.

5.2.3
Der Kunde hat den Anschluß vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren.

5.2.4
Bei Umschaltung eines Teilnehmeranschlusses stellt der Kunde sicher, dass der Zugang zum Hausanschluß am vereinbarten Termin gewährleistet wird. Ist ein Zugang zum Hausanschluß am vereinbarten Termin nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, infoServe den hierdurch entstandenen Schaden zu erstatten.

5.3 Besondere Pflichten bei Internetdienstleistungen

5.3.1
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch missbräuchliche übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde,
- selbst keine Portscans zu fahren und Dritten gegenüber Portscanning ausdrücklich zu untersagen. Sollten Dritte Portscanning dennoch durchführen, verpflichtet sich der
Kunde, den Dienst gegenüber Dritten zu sperren. Dem Kunden ist bekannt, dass Portscans Netzausfälle verursachen und somit unter keinen Umständen durchgeführt werden dürfen.
- keine Kettenbriefe („junk mail“) oder ähnliches zu erstellen und/oder weiterzuleiten,
- unter Beachtung der nationalen und internationalen Urheberrechte das Internet zu nutzen,
- den Austausch von Emails nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Emails an Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von
Newsgroup-Nachrichten an Newsgroups zu Werbezwecken (News-Spamming) zu nutzen.

5.3.2
Der Kunde haftet infoServe für Schäden, die durch Verstöße gegen eines sich aus den oben genannten Ziffern ergebenden Pflichten entstehen und stellt infoServe von diesbezüglichen Ansprüche Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt ein Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. infoServe ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, dass einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne Ankündigung zu sperren.

5.3.3
Der Kunde wird den möglichen Austausch von E-Mail nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von Newsgroup-Nachrichten an Newsgroup zu Werbezwecken (News-Spamming) nutzen. Sollte er dies dennoch tun, ist infoServe aufgrund der TKV verpflichtet, den Kunden zu sperren.

5.3.4
Der Kunde verpflichte sich, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu peichern, zugänglich zu machen (z.B. durch seine Homepage), zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten herzustellen. Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130 a) und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen sowie das Ansehen der infoServe zu schädigen.

5.3.5
Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche über den Dienst Kenntnis von Inhalten im Sinne des letzten Absatzes von obiger Ziffer erlangen.

5.3.6
Der Kunde verpflichtet sich, infoServe von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben.

5.3.7
Der Kunde verpflichtet sich, infoServe von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit infoServe durch Dritte wegen eines Verstoßes der vom Kunden auf dem bereitgestellten Speicherplatz oder dem bei infoServe untergebrachten kundeneigenen Server hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen von infoServe gesetzeswidrig benutzt oder eine solche Benutzung durch Dritte zulässt.

5.3.8
Es obliegt dem Kunden gegen alle Arten von Datenverlust,Übermittlungsfehlern und Betriebstörungen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen

5.3.9
Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet ein Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Viren oder andere Daten verwendet werden können, die das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten gefährden können. Die Leistungen der infoServe entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die regelmäßige Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.

5.3.10
Bei der Inanspruchnahme von Warenangeboten oder Dienstleistungen kommen Vertragsverhältnsse direkt zwischen dem Kunden und den Anbietern solcher Waren oder Dienstleistungen ohne Beteiligung der infoServe zu stande. Etwaige Ansprüche des Kunden aus solchen Vertragsverhältnissen richten sich ausschließlich gegen den Anbieter der Waren oder Dienstleistungen.

5.4 Besondere Pflichten bei Server Homing

5.4.1
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in die von infoServe zur Verfügung gestellten Technikräume / Schränke eingebrachten Geräte ausreichend zu versichern, so dass auch infoServe, Mitarbeiter von infoServe und Erfüllungsgehilfen sowie Dritte innerhalb des Gebäudes von diesem Versicherungsschutz ausreichend mitumfasst sind.

5.4.2
Für den Fall der Beeinträchtigung bzw. der Gefahr der Beeinträchtigung von anderen Geräten von infoServe oder von anderen Kunden oder der Beeinträchtigung oder der Gefahr der Beeinträchtigung des Betriebs dieser Geräte bzw. der gesamten Betriebssicherheit, verpflichtet sich der Kunde zu Maßnahmen, die den Betrieb der von der Einwirkung bzw. vermeintlichen Einwirkung betroffenen Geräte umgehend sicherstellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist infoServe berechtigt, die sofortige Abschaltung der störenden oder der vermeintlichen störenden Geräte durchzusetzen bzw. durchzuführen. Für diesen Ausfall kann der Kunde keinen Ersatz von infoServe verlangen, soweit im Zeitpunkt der Entscheidung durch infoServe Maßnahmen durchzuführen, sich aufgedrängt
hat (ex-ante-Betrachtung), dass die Störungsquelle mit den vom Kunden eingebrachten Geräten im Zusammenhang steht.


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