8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die vom Kunden an infoServe zu zahlende Vergütung (Entgelte)
bestimmt sich nach der jeweiligen gültigen Preisliste für die
Leistungserbringung, die dem Kunden bei Vertragsschluß für die
jeweils vereinbarten Leistungen übermittelt oder bei einer
Preisänderung mitgeteilt wurde.
8.2 Die monatlich zu zahlenden nutzungsabhängigen Entgelte und
die nutzungsabhängigen Entgelte sind, soweit nicht etwas
anderes vereinbart, nach Leistungserbringung zu entrichten.
Dies gilt auch für alle übrigen Entgelte, wie z.B Installations- oder
Deinstallationskosten.
8.3 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden beginnt – ausgenommen
einer speziellen Regelung in diesen Bedingungen - mit dem Tag
der betriebsfähigen Bereitstellung. Sind monatlich zu zahlende
nutzungsunabhängigen Entgelte für Teile eines Kalendermonats
zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine
Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes
berechnet. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der
Rechnung fällig.
8.4 infoServe erstellt dem Kunden monatliche Rechnungen über die
zu bezahlende Vergütung. Der Rechnungsbetrag wird von
infoServe im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des
Kunden eingezogen. Der Kunde wird infoServe eine
Einzugsermächtigung erteilen. Andere Zahlungsweisen bedürfen
einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, zu dem Zeitpunkt des
Lastschrifteinzuges eine Deckung in Höhe des
Rechnungsbetrages auf dem von ihm angegebenen Konto
vorzuhalten. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte
Lastschrift oder, soweit Scheckzahlung vereinbart wurde, für
jeden nicht eingelösten Scheck, hat der Kunde infoServe die
hierdurch entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie
er dies zu vertreten hat.
8.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle
Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund von
Überzahlung, Doppelzahlung etc. werden dem Kunden
gutgeschrieben oder mit fälligen Forderungen von infoServe
verrechnet.
8.7 Der Kunde hat auch die Entgelte zu erstatten, die durch eine
von ihm zugelassenen Nutzung der vertraglich vereinbarten
Leistung von INFOSERVE durch Dritte entstanden sind. Entgelte,
die durch eine unbefugte Nutzung des Internetdienstes
entstanden sind, hat der Kunde zu erstatten, wenn und soweit er
die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt
innerhalb seines Verantwortungsbereiches der Nachweis, dass
er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
8.8 Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag
unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum, eingehend bei infoServe, schriftlich geltend
zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Geltendmachung
der Einwendungen gilt als Genehmigung. infoServe wird in der
Rechnung auf die Einwendungsfrist und auf die Rechtsfolgen
einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders
hinweisen.
8.9 War der Kunde ohne Verschulden verhindert , diese
Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen
innerhalb von zwei Wochen nach Wegfalls des Hindernisses
nachholen.
8.10 Der Kunde kann gegen Ansprüche von infoServe nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes auch nur mit unbestrittenen,
rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zu.
Durch Schweigen auf eine Willenserklärung des Kunden hin, wird
die Gegenforderung nicht unbestritten oder anerkannt.
8.11 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden
keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte
Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund
rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft infoServe
keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
8.12 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und
Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von
infoServe aus den datenschutzrechtlichen Gründen
grundsätzlich 6 Monate nach Versendung der Rechnung
gelöscht. Hat der Kunde Einwendungen gegen die
Verbindungsentgelte erhoben, dürfen die Verbindungsdaten
gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend
geklärt sind.
zurück