9. Verzug, Sperre, Sicherheitsleistung
9.1 infoServe ist berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des
Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Höhe einer vom Kunden geschuldeten
monatlichen Vergütung, mindestens jedoch mit 80,00 € in
Verzug ist und eine etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist
und infoServe dem Kunden diese Sperre mindestens 2 Wochen
zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz
vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat.
9.2 Im übrigen darf infoServe ohne Ankündigung und Einhaltung
einer Wartefrist eine Sperrung nur vornehmen, wenn
a. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des
Vertragsverhältnisses gegeben hat, oder
b. eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters,
insbesondere des Netzes durch Rückwirkungen von
Einrichtung oder eine Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit droht, oder
c. das Entgeltaufkommen im sehr hohen Maße ansteigt und
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Kunde bei
einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der
Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig
oder nicht rechtzeitig zahlt und geleistete Sicherheiten
verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
9.3 Sperren werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf
den betreffenden Dienst beschränkt und werden unverzüglich
aufgehoben, sobald die Gründe für die Durchführung entfallen
sind. Soweit eine Abgangssperre möglich ist, wird vor einer Sperre des allgemeinen Netzzugangs eine einwöchige
Abgangssperre durchgeführt.
9.4 Während einer Sperrung ist der Kunde verpflichtet, die
nutzungsunabhängigen Entgelte weiterhin zu zahlen.
9.5 Verzug des Kunden liegt vor, wenn der Lastschrifteinzug
aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
erfolgen kann oder der Kunde 10 Werktage nach Erhalt der
Rechnung nicht zahlt.
9.6 infoServe ist berechtigt, evtl durch Zahlungsverzug entstandene
Mahnkosten pauschal mit 5,00 € zu berechnen. Den Kunden ist
es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, daß infoServe im
Einzelfall kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
9.7 infoServe behält sich vor, die Kosten und Aufwendungen, die
aufgrund unsachgemäßer Behandlung entstanden bzw. durch
nicht vertragsgemäße Nutzung im Sinne dieser AGB entstanden
sind und hiermit ursächlich in Verbindung zu bringen sind, dem
Kunden mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von infoServe
veröffentlichten Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Darunter
fallen alle Kosten und Aufwendungen zur Erkennung,
Verfolgung, Reparatur und Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes sowie der direkt damit
zusammenhängenden Arbeiten und Maßnahmen.
9.8 infoServe ist berechtigt, von dem Kunden eine angemessene
Sicherheitsleistung (Geldsumme oder Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts) zu verlangen,
wenn zu befürchten ist, dass der Kunde den Verpflichtungen
aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die
Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich bei Vertragsschluß nach
den zu erwartenden Entgelten für einen Monat, während der
Vertragslaufzeit nach dem Durchschnitt der Entgelte der letzten
Monate vor der Anforderung der Sicherheitsleistung. Eine
Berechtigung für infoServe eine Sicherheitsleistung vom Kunden
während der Vertragslaufzeit zu verlangen, liegt insbesondere
bei
a. nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein
Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die
nicht länger als 12 Monate zurückliegt
b. einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten
Insolvenzverfahren.
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