10. Vertragsdauer, Kündigung
10.1 Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, beträgt die
Vertragslaufzeit 12 volle Kalendermonate (Mindestlaufzeit). Der
Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vertraglich
vereinbarten Mindestlaufzeit jeweils um ein weiteres
Kalenderjahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von
einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. zum Ablauf
des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.2 infoServe ist ferner berechtigt das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn über das Vermögen des
Kunden oder gegebenenfalls eines persönlich haftenden
Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
10.3 Auch ist infoServe berechtigt das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen, sobald infoServe bekannt
wird, dass der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt hat oder die Ablehnung eines
solchen Antrages mangels Masse vom zuständigen
Insolvenzgericht beschlossen wird.
10.4 infoServe ist berechtigt, im Falle einer fristlosen Kündigung aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bei Verträgen mit
Vertragslaufzeitbindung einen sofort in einer Summe fälligen
pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der bis zum
Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen
monatlichen nutzungsunabhängige Pauschalvergütung zu
verlangen. infoServe ist bei Nachweis berechtigt einen höheren
Schaden geltend zu machen. Dem Kunden ist jedoch
ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass infoServe kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
10.5 Kündigt infoServe den Vertrag aus einem vom Kunden zu
vertretenden wichtigen Grunde, insbesondere wegen
Nichterfüllung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 5.1.2, vor
Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen, so hat der
Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu
ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass
infoServe ein Schaden überhaupt nicht oder geringer
entstanden ist.
10.6 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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