11. Weitergabe an Dritte
11.1 Der Kunde darf die von infoServe zu erbringenden
Internetdienstleistungen nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von infoServe an Dritte entgeltlich weitergeben,insbesondere weiterverkaufen oder weitervermieten. Dritte im
Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des
Kunden im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG).
11.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder
das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch infoServe auf Dritte übertragen.
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