12. Störungsbeseitigung

ICARDO GebrauchtwagenManagementsystem für Autohändler, Versicherungen oder Leasinggesellschaften ist die professionelle Lösung zur Beschaffung, Verwaltung und Vermarktung von Fahrzeugen im Internet

12. Störungsbeseitigung



12.1
infoServe wird Störungen im Sinne der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung ihrer Leistungen und bereit gestellten Anlagen beseitigen. Von infoServe vorgenommene Wartungsarbeiten an den Anlagen bzw. Leitungen stellen keine Störungen in diesem Sinne dar, sofern ihre Durchführung im Rahmen der zugrundliegenden Leistungsbeschreibung erfolgt. Die Störungsbeseitigung erfolgt dadurch, daß infoServe einen Bereitschaftsdienst zur Störungsannahme und - beseitigung zur Verfügung stellt, der dem Kunden in der vereinbarten Zeit zur Verfügung steht. Näheres zur Störungsbeseitigung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen.

12.2
Die Störungsbeseitigungspflicht entfällt für Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vorliegt. Eine Störung, die der Kunde zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn sie durch unerlaubte Eingriffe des Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte in die von infoServe zur Verfügung gestellte Leistung (Dienste) und/oder Anlagen oder durch eine unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Anlagen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht sind.

12.3
Der Kunde hat infoServe diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die infoServe durch die Überprüfung der Leistung oder Anlagen entstanden sind, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, daß infoServe wegen Ziffer 12.2 nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet war.

12.4
Sind mit der Störungsbeseitigung auf Wunsch des Kunden gleichzeitig Änderungen oder Verbesserungen verknüpft, sind diese rechnerisch abgegrenzt von der Störungsbeseitigung, gesondert zu vergüten.

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