13.1
Für Schäden, die von infoServe, ihren gesetzlichen Vertretern
oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt werden sowie für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet infoServe
unbeschränkt. Dies gilt nicht für Vermögensschäden, die von
infoServe im Zusammenhang mit der Erbringung von
Internetdienstleistungen für die Öffentlichkeit grob fahrlässig
verursacht werden. Für diese Schäden haftet infoServe
ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 13.2.
13.2
Für Vermögensschäden des Kunden, die von infoServe, ihren
gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen im
Zusammenhang mit der Erbringung von Internetdienstleistungen
für die Öffentlichkeit fahrlässig verursacht werden, haftet
infoServe bis zu einem Betrag in Höhe von 12.500,00 Euro je
Schadensfall. Sofern den Endkunden des Kunden aufgrund
eines fahrlässigen Handelns oder Unterlassens seitens infoServe
oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vermögensschäden zugefügt
werden, haftet infoServe bis zu einem Betrag in Höhe von
12.500,00 Euro je Endkunde des Kunden. Gegenüber der
Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von infoServe auf
10 Millionen Euro je schadensverursachendes Ereignis begrenzt.Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die aufgrund
desselben Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird
der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die
Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
13.3
Für sonstige Schäden, die von infoServe, ihren gesetzlichen
Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen lediglich leicht
fahrlässig verursacht werden, haftet infoServe vorbehaltlich der
Regelung in Ziffer 13.1 nur für die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei ihre
Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt ist.
13.4
Für Schäden, die auf den Verlust von Daten beruhen, ist die
Haftung begrenzt auf den typischen
Wiederherstellungsschaden, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Erstellung von Sicherungskopien
eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung der infoServe
ausgeschlossen. infoServe haftet insbesondere nicht für
weitergehende Folgeschäden aufgrund von Störungen und
Beschränkungen, sofern sie nicht unverschuldet und
unabwendbar sind. Wenn die Umstände länger als 14 Tage
andauern, hat der Kunde ein außerordentliches
Kündigungsrecht. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen
Regelungen bleibt unberührt.
13.5
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die infoServe die Erfüllung der
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet
infoServe nicht. Ist infoServe durch Ereignisse höherer Gewalt an
einer ordnungsgemäßen Erfüllung oder Verpflichtung gehindert,
ist infoServe für die Zeit der Dauer der Behinderung von Ihrer
Leistungspflicht befreit und berechtigt, die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Als höhere Gewalt
gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse,
die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des
Einflussbereiches von infoServe liegen und dann Auswirkungen
auch auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen
der Vertragspartner nicht hätten verhindert werden können. Zu
diesen Ereignissen zählen unter anderem
Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Ausfall
von Transportmittel oder Energie, unvorhergesehenem
Ausbleiben der Lieferung durch Lieferanten, soweit diese
sorgfältig ausgewählt wurden. Dies gilt auch für Dritte, deren
infoServe sich zur Erfüllung des Vertrages bedient.
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