15.1
Macht der Kunde gegenüber infoServe die Verletzung eigener
Rechte geltend, die ihm aufgrund der Telekommunikations-
Kundenschutzverordnung zustehen, kann er die
Regulierungsbehörde zum Zwecke der Streitbeteiligung anrufen.
15.2
Die Regulierungsbehörde hört die Beteiligten mit dem Ziel einer
gütlichen Einigung an.
15.3
Das Verfahren endet mit der Einigung der Parteien oder der
Feststellung der Regulierungsbehörde, dass eine Einigung der
Parteien nicht zustande gekommen ist. Dieses Ergebnis ist den
Parteien schriftlich mitzuteilen.
15.4
Jede Partei trägt die ihr durch Teilnahme am Verfahren
entstandenen Kosten selbst.
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