17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

ICARDO GebrauchtwagenManagementsystem für Autohändler, Versicherungen oder Leasinggesellschaften ist die professionelle Lösung zur Beschaffung, Verwaltung und Vermarktung von Fahrzeugen im Internet

17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis



17.1
infoServe verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG), zu beachten.

17.2
infoServe ergreift alle technisch notwendigen und nach dem derzeitigen Stand der Technik bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.

17.3
Personenbezogene Daten, wie Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer des Kunden, werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, die Telekommunikations-Datenschutzverordnung und das Teledienstedatenschutzgesetz bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

17.4
infoServe darf die folgenden Daten zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 6 TDSV erheben und verarbeiten: Die Rufnummer oder die Kennung des Anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, Beginn und Ende der jeweiligen Einrichtung nach Datum und Uhrzeit, und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen; die vom Kunden in Anspruch genommene Telekommunikationsdienstleistung; die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen sowie ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit; sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur Entgeltberechnung notwendigen Verbindungsdaten.

17.5
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich anonymisiert werden.

17.6
infoServe behält sich vor, Dritte (z. B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

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