17. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
17.1 infoServe verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV)
und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG), zu beachten.
17.2 infoServe ergreift alle technisch notwendigen und nach dem
derzeitigen Stand der Technik bekannten Maßnahmen, um die
bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
17.3 Personenbezogene Daten, wie Name, Vorname, Adresse und
Telefonnummer des Kunden, werden nur erhoben, verarbeitet
oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das
Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, die
Telekommunikations-Datenschutzverordnung und das
Teledienstedatenschutzgesetz bzw. eine andere Rechtsvorschrift
es anordnet oder erlaubt.
17.4 infoServe darf die folgenden Daten zur Bereitstellung von
Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 6 TDSV erheben
und verarbeiten: Die Rufnummer oder die Kennung des
Anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der
Endeinrichtung, Beginn und Ende der jeweiligen Einrichtung
nach Datum und Uhrzeit, und, soweit die Entgelte davon
abhängen, die übermittelten Datenmengen; die vom Kunden in
Anspruch genommene Telekommunikationsdienstleistung; die
Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen sowie ihren
Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit; sonstige zum
Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur Entgeltberechnung
notwendigen Verbindungsdaten.
17.5 Der Kunde willigt ein, dass seine Daten für die bedarfsgerechte
Gestaltung von Telekommunikationsdienstleistungen genutzt
werden, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich
anonymisiert werden.
17.6 infoServe behält sich vor, Dritte (z. B. Rechtsanwaltskanzleien
oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener
Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung
notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen mitgeteilt werden.
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