19. Gerichtstand, Rechtswahl
19.1 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
Saarbrücken Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände
bleiben hiervon unberührt. Für alle Kunden, die im Inland keinen
allgemeinen Gerichtstand haben, ist Saarbrücken
ausschließlicher Gerichtsstand.
19.2 Die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und
infoServe unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien.
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